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BFH, 26.04.1972 - VII R 109/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 105, 545
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 12.10.1993 - VII R 44/93
Hinterzogene Einfuhrumsatzsteuer
Denn die Einfuhrumsatzsteuer ist neben der inneren Umsatzsteuer eine selbständige Steuer (Verbrauchsteuer), für die besondere Vorschriften gelten (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - zur Eigenständigkeit der Einfuhrumsatzsteuer gegenüber der inneren Umsatzsteuer vgl. schon Senatsurteil vom 26. April 1972 VII R 109/69, BFHE 105, 545, 550). - BFH, 05.06.1985 - VII R 57/82
Ermessensfehler - Steuerhinterziehung - Einfuhrumsatzsteuer - Inanspruchnahme - …
Auf sie kann sich - gegenüber dem strafrechtlichen Vorwurf, die auf eigene Umsätze entfallende Umsatzsteuer hinterzogen zu haben - auch der Steuerschuldner nicht berufen (vgl. auch das Urteil des Senats vom 26. April 1972 VII R 109/69, BFHE 105, 545, 550). - BFH, 18.07.1985 - V B 8/85
Umsatzsteuer für eingeführte Gegenstände
Zeitpunkt der Einfuhr ist in sinngemäßer Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 2 ZG aufgrund von § 21 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967 vielmehr der Zeitpunkt des Verbringens von Gegenständen in das Zollgebiet; maßgebend ist der tatsächliche Vorgang des Überschreitens der Zollgrenze (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 1969 VII R 47/66, BFHE 96, 79; vom 26. April 1972 VII R 109/69, BFHE 105, 545, 547, und vom 25. Januar 1977 VII R 11/74, BFHE 121, 559; Schwarz/Wockenfoth, Zollgesetz, Kommentar, Teil C Einfuhrumsatzsteuer, Anm. 26; vgl. auch § 1 Allgemeine Zollordnung). - FG München, 16.12.1999 - 3 K 1905/97
Auswirkungen nicht voll erbrachter Einfuhrumsatzsteuerzinsen; Inanspruchnahme für …
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